In einer Presseerklärung des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. – wird an einem konkreten Fall dargelegt und kritisiert, dass die Deutsche Wohnen AG nach wie vor Mietforderungen erhebt, die dem Berliner Mietspiegel widersprechen. Sie begründet dies in ihrer Stellungnahme gegenüber dem AMV damit, dass der Berliner Mietspiegel 2017 abermals nicht den Vorstellungen der Deutschen Wohnen AG entspricht. Er weise „wissenschaftliche und statistische Mängel auf und berücksichtigt wesentliche Kriterien nur unzureichend bis gar nicht, wie zum Beispiel die Repräsentativität der Stichprobe, die Wohnlagenzuordnung, die Ausreißerbereinigung und die nicht vorhandene Berücksichtigung von Ausstattungsmerkmalen im qualifizierten Teil.“ Für die Deutsche Wohnen AG ist er also ungeeignet die ortsübliche Vergleichsmiete zu bestimmen.
„Die Deutsche Wohnen spielt weiterhin mit der Angst ihrer Mieterinnen und Mieter, ignoriert auch den Berliner Mietspiegel 2017 und verlangt zumindest teilweise Mieterhöhungen oberhalb der „ortsüblichen Vergleichsmiete”, kritisiert der AMV. Die Deutsche Wohnen versuche die Mietern glauben zu machen, dass ihre Mieterhöhungsverlangen rechtens seien und Widerstand zwecklos wäre. Den Mietern wird empfohlen die Mieterhöhungsverlangen der DW nicht einfach hinzunehmen, sondern sich anwaltlich beraten zu lassen.
Die Deutsche Wohnen (GSW / Gehag / Baubecon) hat auch im Bezirk Pankow große Wohnungsbestände. Die Erfahrungen der Pankower Mieter mit der Vermietungspraxis der DW sind durchwachsen. Aber eine Erfahrung wird übergreifend gemacht: Die DW ist selbstherrlich und mag keinen Widerspruch. Wenn der Tanker sich erst einmal in Bewegung gesetzt hat, lassen sich individuelle Mieterinteressen und Mieterrechte nur schwer einklagen.
Es sei hier die Anhörung des Vorstandes der DW Michael Jahn vor dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen des Abgeordnetenhauses am 21. Juni 2017 zum Nachlesen empfohlen.
MN 01.08.17