Am 18. Januar diesen Jahres im Saal 3807 des Landgerichts Mitte fand eine für alle von der Verdrängung durch Modernisierung betroffene Mieter*innen äußerst bemerkenswerte und bedeutende Gerichtsverhandlung statt.
Die K 46 Grundstücksentwicklungs GmbH hat bei dem Landgericht Mitte eine Berufungsklage eingereicht, weil sie mit dem Ergebnis in der ersten Instanz nicht zufrieden war. Wer will schon solche Formulierungen in einem Gerichtsurteil stehen sehen?
„Aufgrund der personellen und unternehmerischen Verflechtung der aus Seiten der Klägerin beteiligten Gesellschaften wird aufgrund der Feststellungen des Sachverständigen deutlich, dass diese offenbar im kollusiven Zusammenwirken zu eigenen Gewinnmaximierung extrem überhöhte Preise vereinbarten, um dadruch – dauerhaft – unberechtigt überhöhte Modernisierungszuschläge auf die Mieter umzulegen oder aber die Mieter durch überhöhte Mietforderungen dazu zu bewegen, die Wohnung aufzugeben, damit die Wohnungen unvermietet zu einem höheren Preis verkauft werden können. Ob dadurch sogar der Bereich des § 134 BGB berührt wird, wird den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen vorbehalten bleiben.“
Besonders die Formulierung „staatsanwaltschaftliche Ermittlungen“ ist in diesem Kontext für ein legal agierendes Unternehmen etwas beunruhigend.
Die „Trojka“ vom Landgericht signalisierte gegenüber dem Rechtsanwalt der K 46 Grundstücksentwicklungs GmbH die Bereitschaft, das Urteil des Amtsgerichts Mitte zu bestätigen. Aus ihrer Sicht war es offensichtlich, dass rücksichtslos gegen die Mieter*innen vorgegangen wurde. “Was soll da anders sein als kollusives Zusammenwirken, wenn jemand seine eigene Firma beauftragt?“, sagte der Richter. Damit ist die Construct Baumangement GmbH gemeint, die auch noch in der Winsstraße 59 tätig war.
Das Handeln der K 46 Grundstücksentwicklungs GmbH war „treuwidrig, sittenwidrig, kollusiv und gegen Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßend.“- so der zuständige Richter. So betrugen die von Klägerin aufgeführten Kosten 369.748,65 €, wohingegen nach den Ausführungen des Sachverstädnigen sich für die durchgeführte Maßnahme ein Gesamtnettopreis von etwa 176.931,80 € ergibt – eine Differenz von fast 200.000 €.
Nach mehreren Unterbrechungen und gescheiterten Vergelichsversuchen zog der Rechtsanwalt der K 46 Grundstücksentwicklungs GmbH die Berufungsklage gegen die Mieter*innen aus der Kopenhagener Straße 46 zurück.
Somit wurde das von der Klägerin angefochtene Urteil des Amtsgerichts bestätigt.
Die Rechtsanwältin der Mieter*innen sprach von einem Erfolg und einem eindeutigen Präzedenzfall. „Bis dato war die Rechtslage völlig unklar. In der Form und in der Klarheit gab es das noch nicht in der Rechtssrpechung“ – so die Rechtsanwältin Handwerg gegenüber dem Mieterforum Pankow. Wir gratulieren den Mieter*innen zu ihrem Erfolg und wünschen ihnen weiterhin viel Kraft!
Solidarität und Öffentlichkeit sind unsere stärksten Waffen!
OM.
12.02.2018