Wir möchten Sie darüber informieren, dass nunmehr 4 von 9 Räumungsklagen wegen Hinderung an wirtschaftlicher Verwertbarkeit in der ersten Instanz abgewiesen worden sind. Bislang hat kein Richter festgestellt, dass die Pläne des Bauherren alternativlos sind und bis zu drei Wohnungen zusammengelegt werden müssen, um z.B. ein zeitgemäßes Bad einzubauen. Auch Frau H. vom Stadtentwicklungsamt Pankow musste vor Gericht schließlich zugeben, dass es Alternativen gibt. Hätte das Amt die Baupläne geprüft und entsprechend moniert, wären die Mieter heute keiner Räumungsklage ausgesetzt. Hat dieses Fehlverhalten der Behörde eigentlich irgendwelche Konsequenzen? Mal ganz abgesehen davon, dass durch dieses Fehlverhalten des Stadtenwicklungsamtes Pankow tausende qm bezahlbarer Wohnraum vernichtet werden?

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Zudem möchten wir auf einen Berufungstermin von Christian S. am 05.07.2018 hinweisen. Landgericht Berlin Littenstr. 12-17, 10179 Berlin, 10.00 Uhr, 3.Stock/Raum 3807. Christian freut sich über Solidarität und Rückenstärkung.