Das Bezirksamt Pankow prüft derzeit, ob für das Haus in der Gleimstraße 56 in Prenzlauer Berg das Vorkaufsrecht bestünde. Das Haus hat 30 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten einschließlich einer Kita mit 22 Plätzen. Die Mieterinnen und Mieter des Hauses hoffen, dass das Bezirksamt sie vor der drohenden Verdrängung schützt, indem es das gesetzliche Vorkaufsrecht ausübt oder mit dem Käufer eine Abwendungsvereinbarung unterzeichnet. Am 4. Juli 2018 wurde bei der letzten vor der Sommerpause BVV ein Dringlichkeitsantrag der Linksfraktion und der SPD behandelt, in dem das Bezirksamt ersucht wird, „den beabsichtigten Verkauf des Hauses in der Gleimstraße 56 einer gründlichen Prüfung zu unterziehen.“ Der Kaufvertrag liegt zwar noch nicht vor, aber er ist bereits vom Amt angefordert worden. Dies teilte der zuständige Bezirksstadtrat Kuhn mit. Sein Amt soll nach dem Willen der BVV die dafür „notwendige Maßnahmen zur Ausübung des Vorkaufsrechts in die Wege leiten“.
Des weiteren beschloss die BVV eine weitere Drucksache, die die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nach einem Hauskauf verbietet. Wir hoffen, dass es klappt mit dem Vorkaufsrecht für das Haus in der Gleimstraße 56, und drücken an dieser Stelle den Mieterinnen und Mietern dieses Hauses die Daumen.
09.07.2018
OM