Mieter*innen fordern Vorkauf statt Abwendungsvereinbarung!
Am 11. Dezember läuft die Frist für den Negativbescheid des Bezirksamtes Pankow gegenüber dem Käufer des Mietshauses Kollwitzstraße 2 / Saarbrücker Straße 17 ab. Während die GEWOBAG ihre Bereitschaft zum Vorkauf des Hauses signalisiert, scheint die Behörde einer Abwendungsvereinbarung mit einem Immobilienentwickler entgegen zu schreiten, der in früheren Projekten bereits durch ein ausgeprägtes Desinteresse an Mieterrechten auffällig wurde.
Die Alteigentümerin des Mietshauses Kollwitzstraße 2 / Saarbrücker Straße 17, die KSJ 2014 GmbH, die ihren Plan, das Mietshaus in luxussanierte Eigentumswohnungen aufzuteilen, dank Millieuschutzverordnung nicht umsetzen konnte, verkaufte kürzlich an ein Unternehmen, welches bekannt ist für rabiate Entmietungspraktiken.
Diese wurden beispielsweise in den Häusern Kopenhagener Str. 46 und Winsstr. 59 unter Beweis gestellt, wo inzwischen nur noch ein bis zwei Mietparteien der Altmieter wohnen. Von dort wurde über ein virtuoses Spektrum an Entmietungspraktiken berichtet. Es wurden Mieterhöhungen von bis zu 300% angekündigt, und nachweislich überhöhte Baupreise wurden gerichtlich festgestellt. Monatelange Schikanen brachten Mieter*innen dazu, ihre Wohnungen von allein zu verlassen – weil sie hinter absichtlich lange hängenden dunklen Bauplanen nicht mehr atmen konnten, ihre Kinder krank wurden und Gefühle von Schutzlosigkeit, Ohnmacht und Depression sich breit machten.
Wir Mieter*innen der Kollwitzstraße 2 /Saarbrücker Straße 17 halten es für fahrlässig, sich auf eine Vertragspartnerschaft mit derart fragwürdigen Investoren einzulassen, wenn das Interesse einer öffentlichen Wohnungsgesellschaft wie der GEWOBAG am Kauf zur Realisierung gebracht werden kann. Wir Mieter fordern, dass das kommunale Vorkaufsrecht ausgeübt wird, weil es begründete Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Vertragspartners der Abwendungsvereinbarung gibt.
Die Sachlage: Ab Unterzeichnung des Kaufvertrages für ein Grundstück bzw. eine Immobilie hat jede Gemeinde genau zwei Monate Zeit, ein sogenanntes Vorkaufsrecht geltend zu machen, was heißt zu prüfen, ob städtische Interessen bezüglich des Grundstücks vorliegen. Sind Mieter in Gefahr aufgrund des Verkaufs verdrängt zu werden, kann die Gemeinde / der Stadtbezirk eine „Abwendungsvereinbarung“ mit dem Käufer schließen, die bestimmte Auflagen zum Schutz der Mieter beinhaltet.
Die Zweifel in der Bezirkspolitik gegenüber der Wirkungskraft der Pankower Muster-Abwendung sind erheblich, wie man in einer Sondersitzung des Bauausschusses zum Thema am 29. November erfahren konnte. Auch aus dem Bauamt konnte man Ratlosigkeit vernehmen, ob die festgelegten Strafgebühren für Vertragsverstöße tatsächlich regulierend wirken oder in Spekulationsprojekten als lästige Sonderausgaben in Kauf genommen werden.
Wir Mieter*innen der Kollwitzstraße 2 /Saarbrücker Straße 17 stehen nun vor der Perspektive, in die Lieferung entsprechender Erfahrungswerte hautnah eingebunden zu sein. Zermürbende Schikanen in der Umsetzung von Baumaßnahmen, zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen und andere Abläufe im Mieterkontakt mit der „Methode C.“ sind realistische Befürchtungen für unsere Wohnsituation der nächsten Jahre.
Wir sind nicht damit einverstanden, dass unsere Mietsituation zum Stresstest der Pankower Abwendungsregelung in sozialen Erhaltungsgebieten wird.
Warum muss man ausgerechnet Vertreter der Immobilienbranche, die als Entmieter zu zweifelhaftem Ruhm gekommen sind, als Sparring-Partner für den Test heranziehen, ob die Abwendungsvereinbarung ein kraftvolles Instrument gegen skrupellose Immobilienspekulation ist oder ein zahnloser Tiger?
Im Mietshaus Kollwitzstraße 2 / Saarbrücker Straße 17 könnte die Re-Kommunalisierung durch die GEWOBAG das Schlimmste verhindern. Doch die Zeit läuft. Die geltenden 2 Monate Frist für das Vorkaufsrecht laufen in wenigen Tagen ab, nämlich am 11.12.2018.
Wir sehen das Instrument des Vorkaufs eindeutig als eine Möglichkeit für den Erhalt eines lebendigen Miteinanders aller Schichten und gewachsener Strukturen.
Auf dem obersten Platz unserer Weihnachtswünsche steht vor diesem Hintergrund, dass der Vorkauf durch die GEWOBAG mit Unterstützung des Berliner Senats zustande kommt. Wir fordern die Berliner Politik und Verwaltung auf, eine entsprechende Vorkaufs-Lösung bis zum 11. Dezemberzur Umsetzung zu bringen.
Die Mieter*innen der Kollwitzstraße 2 / Saarbrücker Straße 17