Der Berliner Mieterverein kritisiert scharf in seiner heutigen Pressemitteilung die Nichtverlängerung der sogenannten 3-Monatsregelung, die den Vermieter*innen nicht erlaubte für Corona bedingte Mietschulden aus den Monaten April bis Juni 2020 bis zum 30.6.22 eine Kündigung des Mietverhältnisses geltend zu machen. Durch eine Rechtsverordnung hätte die Bundesregierung diese 3-Monatsregelung verlängern können. Die Ermächtigung dazu liegt vor, soll aber vor allem auf Betreiben der CDU nicht genutzt werden.

Die Pressemitteilung des Berliner Mietervereins ist hier.