Pankower Aufruf für eine soziale Neuausrichtung
der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften vom 15. Juni 2016

Das Pankower Mieterforum fordert vom Senat und vom Abgeordnetenhaus von Berlin eine Neuausrichtung der kommunalen Wohnungswirtschaft: sozial, nachhaltig und gemeinnützig.

Soziale und gemeinnützige Unternehmensausrichtung

  • Die kommunalen Wohnungsunternehmen sollen gemeinnützig wirtschaften,
  • Überschüsse werden zur Bestandspflege eingesetzt, Neubau und Zukauf sind über Zuschüsse und Darlehn des Landes zu finanzieren,
  • Notwendige Instandsetzungen sind zeitnah durchzuführen, zu dokumentieren und nachzuweisen,
  • Instandsetzungsrückstau darf nicht zur Begründung von Modernisierungen herangezogen werden,
  • Keine Privatisierung von kommunalen Wohnungsbeständen,
  • keine Auslagerung von Bewirtschaftungsleistungen in Tochtergesellschaft oder deren Vergabe an Dritte,
  • Vollständige Transparenz hinsichtlich aller wirtschaftlicher Daten der Unternehmen, Ausweitung der Kontrolle und Mitbestimmung durch die Mieter_innen.

Vermietung

  • Keine Mieterhöhungen ohne tatsächliche Wohnwertverbesserung,
  • Kappung der Mieten für Transferleistungsempfänger_innen bei den Grenzen der Wohnaufwendungsverordnung (WAV),
  • Kappung der Bruttowarmmieten bei 30% des Haushaltsnettoeinkommens, soziale Mietbegrenzung für die angemessene Wohnfläche,
  • Angemessenheit der Wohnungsgröße im Härtefall 1 Zimmer je Person plus 1 Zimmer.
  • Neuvermietung nicht über Mietspiegelmittelwert,
  • Keine Zwangsräumung in die Wohnungslosigkeit; Sozialplanverfahren zum Erhalt des Mietverhältnisses,
  • Kein Wärme- bzw. Anlagen-Contracting,
  • Heizkosten-Umlage = 70% verbrauchsabhängig / 30% Grundkosten,
  • Wohnungstausch von Mietern untereinander ohne Erhöhung der bisherigen Mieten pro Quadratmeter.

Modernisierung

  • Beschränkung des Maßnahmenumfangs auf Ausstattungsmerkmale, die dem Mittelwert des Berliner Mietspiegels entsprechen,
  • die Miethöhe nach Modernisierung nicht über Mietspiegelmittelwert,
  • Warmmietenneutralität von energetischen Sanierungsmaßnahmen,
  • keine Verwendung von Baustoffen, die giftige oder brandschutzbedenkliche Stoffe beinhalten,
  • Modernisierungsvereinbarung mit allen Mieter_innen, Einvernehmen anstreben, Mediation statt Duldungsklagen,
  • Beginn der Bauarbeiten am Gebäude und in den Wohnungen erst nach Abschluss der Modernisierungsvereinbarungen,
  • Offenlegung aller Gutachten und Kostenkalkulationen, die Modernisierungsmaßnahmen begründen,
  • Umsetzwohnungen bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen auf Wunsch der jeweiligen Mieter_innen,
  • Kappung der Bruttowarmmieten nach Modernisierung bei 30% des Haushaltsnettoeinkommens bzw. bei Grenzen der Wohnaufwendungsverordnung (WAV),
  • Errichtung von Aufzüge nur, wenn die Mehrheit der Mieter_innen zustimmt, die Wohnqualität von Wohnungen nicht erheblich gemindert wird; nur Mieter_innen, die den Aufzug nutzen wollen, werden an der Umlage für Errichtung und Betrieb beteiligt,
  • Grundrissänderungen, einschließlich Balkonanbau, nur mit Zustimmung der Mieter_innen.

3. Mieterforum Pankow, 15. Juni 2016