Der hartnäckige Widerstand der Mieter der Knaackstr. 60 – 68 hat offenbar bei der Gewobag Wirkung erzielt.
Am Donnerstag fanden die Mieter in ihren Briefkästen ein Schreiben der Gewobag vor, in dem diese mitteilt, dass die Gewobag am 16.06.2016 im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens einen Antrag auf Befreiung gem. § 25 EnEV gestellt habe. Damit will man die Ausnahmegenehmigung erhalten, allein die schadhaften Fassadenteile auszubessern und auf eine komplette Erneuerung der Fassade mit einer Fassaden-Dämung (WDVS) zu verzichten.
Angesichts dieser erfreulichen Umkehr zur wohnungspolitischen und wirtschaftlichen Vernunft sehen die Mieter gerne über das falsche Datum im Schreiben hinweg.
Damit bahnt sich ein Etappensieg der Mieter von weitreichender weil beispielgebender Bedeutung an. Das sollte allen Mietern, die sich in Auseinandersetzung mit ihren Vermietern – insbesondere wenn es kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind – Mut machen.

M.Nelken/Koord , 10.07.16