Bezirksamt / Stadtentwicklungsamt Pankow

Mit Bezirksamt Pankow  bezeichnet man zugleich die politische Verwaltungsspitze (gewählt durch die BVV; zusammengesetzt nach dem Parteienproporz) und die gesamte Bezirksverwaltung.
Das politische Gremium Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister und vier weiteren  weiteren Bezirksstadträten, die jeweils für bestimmte Teile der Verwaltung die politische Verantwortung tragen.  siehe hier.

Alle Frage des Bauens (Bauleitplanung, Baugenehmigungen, Bau- und Wohnungsaufsicht, Städtebauförderung, Milieuschutz, Denkmalschutz, Vermessung etc.) fallen in diue Zuständigkeit der Stadtentwicklungsamtes.  (Das Stadtentwicklungsamt gehört zum Verantwortungsbereich des Bezirksstadtrates Jens-Holger Kirchner.)

Für den Mieter wichtige Stellen im Stadtentwicklungsamt sind:

a) Bau- und Wohnungsaufsicht

Die Bauaufsicht ist für alle Vorgänge, Verfahrensschritte im Baugenehmigugnsverfahren zuständig. Sie erteilt am ende des Verfahrens die Baugenehmigung für Neubauten und bauliche Veränderungen an Gebäuden, sofern diese Genehmigungspflichtig sind. Wenn in seinem Haus gebaut wird oder Baumaßnahmen angekündigt wurden, kann der Mieter sich Informationen über die Baugenehmigung einholen. Für die Wohnhäuser ist die Gruppe BWA 1 Hochbau (Gruppenleiter Herr Kiepsch) zuständig. Es gibt eine territoriale Zuständigkeitsverteilung bei den Mitarbeitern. Siehe hier. Wer sein Wohnhaus nicht zuordnen kann, wendet sich an den Gruppenleiter oder den Leiter des Fachbereichs BWA Herrn Rupprecht.

Die Wohnungsaufsicht ist für gravierende Mängel in den Wohnungen zuständig, sofern keine Bauarbeiten durchgeführt werden und diese die Nutzbarkeit der Wohnung akut beeinträchtigen oder gar gefährden. Wasserschäden, Schimmel, Risse in Wänden und Decken etc.. Diese Gruppe, für alle Wohnungen Pankows zuständig, hat zur Zeit nur zwei (!) Mitarbeiter. BWA 3 Wohnungsaufsicht.

b) Stadterneuerung

Diese Gruppe ist für Themen des besonderen Städtebaurechts (Sanierungsgebiete, Erhaltungsgebiete, Stadtumbaugebiete) zuständig. Da es derzeit keine Sanierungsgebiete in Pankow gibt, ist hier für die Mieter vor allem das Thema Milieuschutz (soziale Erhaltungsverordnung) von besonderem Interesse. In den Milieuschutzgebieten bedürfen alle baulichen Änderungen an den Wohnhäusern einer gesonderten erhaltungsrechtlichen Genehmigung. (Siehe dazu die speziellen Seiten auf dieser WEB-Seite). Die entsprechenden Anträge der Eigentümer werden von dieser Gruppe bearbeitet. Leiter ist Herr Speckmann. Die Mitarbeiter sind jeweils für ein bestimmtes Erhaltungsgebiet zuständig.   Siehe hier.

c) Untere Denkmalschutzbehörde (UD)

Ein Wohnhaus kann ein Einzeldenkmal oder Bestandteil eines Denkmalensembles sein. In diesem Fall bedürfen bauliche Änderungen einer gesonderten denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Diese werden von der unteren Denkmalschutzbehörde bearbeitet. Die Leiterin ist Frau Lindstädt. Die Zuständigkeit unter den Mitarbeitern ist nach den Altbezirken Pankow, Weißensee und Prenzlauer Berg verteilt. Weitere Information hier.

Ob ein Haus ein Einzeldenkmal ist oder zu einem Denkmalensemble gehört, kann man in der Berliner Denkmalliste nachschlagen.

d) Stadtplanung

Der Fachbereich Stadtplanung ist für die vorbereitende und die verbindliche Bauleitplanung sowie die planungsrechtliche Beurteilung von Einzelbauvorhaben zuständig. Nur letzteres ist für Mieter in Bestandswohnhäusern von Interesse, wenn auf dem Grundstück ihres Hauses eine Nachverdichtung erfolgen soll oder dessen unmittelbarer Umgebung.
Von Relevanz könnte darüber hinaus auch sein, wenn sein Wohnhaus in einem B-Plangebiet liegt oder ein B-Plan für sein Wohngebiet aufgestellt wird. Auf der Web-Seite des Fachbereiches sind alle festgesetzten B-Pläne und solche die sich im Verfahren befinden verzeichnet. In B-Plänen können Maß und Art der baulichen Nutzung (z.B. Gebäudehöhe) und die zulässige Art der Grundstücksbebauung (Baulinien, Bebauungstiefen etc.) festgelegt sein. Für den Wohnungsbestand in Pankow ist das allenfalls für Wohnanlagen, die nach 1990 in B-Plangebieten errichtet worden sind, von Bedeutung. Festgesetzte einfache Bebauungspläne, die etwa nur die Nutzung in bestehenden Wohnblöcken regeln, sind in Pankow nicht zur Festsetzung gelangt. Weitere Informationen hier.

 

 

 

 

 

 

Die Bezirksverwaltung gliedert sich in Ämter.